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4. Betriebsrat, Sprecherausschuss

Interne Moderation
Für die von Trennung betroffenen Führungskräfte bleibt nach dem Kündigungs-Gespräch mit dem Fachvorgesetzten und dem HR-Verantwortlichen der Austausch mit dem Betriebsrat oder Sprecherausschuss (Leitende). Diese sollten das Recht des Mitarbeiters auf endgültige Entscheidung in Bezug auf den OutPlacement-Anbieter (Methodik, Coach) unterstützen und ggf. über vorhandene Sozialpläne zur Anlehnung hinweisen. Die Hoffnung der Führungskräfte auf Rücknahme der Trennungsabsichten sind verspätet.
Betriebsrat bzw. Sprecherausschuss sollten in Bezug auf die Zukunft die Selbstbestimmung des Betroffenen unterstützen und hier ggf. auch als Mediator im Unternehmen agieren. Am besten stellt sich die Situation dar, wenn Betriebsrat bzw. Sprecherausschuss in die Vorauswahl der 3 OutPlacement-Anbieter involviert waren.
Eine besondere Rolle der Moderation sollte aber darin liegen, dass die Trennung nicht dramatisiert wird und in beidseitigem fairen Rahmen abgewickelt wird. In dieser Situation sollte man sich intensiv der Zukunft zuwenden, die das Unternehmen mit Zeugnis, Referenz und fairem Übergang unterstützen kann.