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2. Aufsichtsrat, Inhaber und Vorgesetzter

Berufliche Veränderung - Interaktionen, Eigendynamik und Rollenverständnis
Trennung (aktuelles Unternehmen)
Eine schwierige Erkenntnis für Betroffene ist die Akzeptanz, dass die vorgesetzte Stelle das Recht auf einseitigen Trennungswunsch hat und diesen auch durchsetzen kann. Die Klagen auf Wiedereinstellung von Führungskräften sollen die Rahmenbedingungen der Trennung verbessern. Das kann man aber auch anders und zukunftsorientierter erreichen. Wenn es aus der Meta-Ebene betrachtet, keine Chance auf ein Rescue mehr gibt, sollte der „Hebel“ umgelegt werden: „Wie kommen wir im Stil der letzten erfolgreichen Jahre auseinander, ohne dass Unternehmen, Image oder der Betroffene Schaden nimmt?“
Dazu muss durch die vorgesetzte Stelle in Absprache mit HR ein Trennungs-Paket (Ausscheiden, Kommunikation, Abfindung, OutPlacement-Budget) geschnürt werden. Die interne und externe Trennungskommunikation erfolgt häufig aus der „Erregung“ heraus und schadet allen Beteiligten. Wenn nicht bereits zum Zwecke des Rescue ein externer Coach eingeschaltet wurde, so wird es jetzt höchste Zeit, um unumkehrbare Resultate zu vermeiden.