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5. Führungskraft - Betriebliche Trennung

Akzeptanz - Die Würfel sind gefallen
Je eher sich die Einsicht durchsetzt, wann das Kämpfen um den Job keinen Sinn mehr macht, desto besser kann eine professionelle beidseitige Trennung betrieben werden.
 

Dazu bedarf es der Akzeptanz, dass Trennung in der Regel einseitig vom Fachvorgesetzten betrieben wird und dieses auch sein Recht ist, wenn er einem Rescue keine Chance mehr gibt bzw. einfach nicht mehr will. Insgesamt ist weniger die Trennung, als das fehlende Frühwarnsystem, das eine Trennung ggf. verhindert hätte, beklagenswert. Die verständliche Eskalation der Trennung durch die betroffene Führungskraft ist leider nicht hilfreich und endet häufig in einer 7-monatigen Wartezeit auf die Hauptverhandlung vor Gericht. In dieser „blockierten“ Zeit kann man vom Unternehmen weder zielführende Zwischenzeugnisse, die bei Gericht wenig dienlich sind, noch Referenzen erwarten. Selbst, wenn man in der Zwischenzeit trotzdem eine neue Beschäftigung gefunden hat, bleibt einem nur die Annahme der Kündigung und weitergehende Benefits sind in der Regel verloren. Die „besten“ Trennungen sind im Rückblick die gewesen, wo die betroffene Führungskraft zur Entspannung der Situation beigetragen hat, sein Stellschraubenmodell (Aufhebungsvertrag) zum Win-win gebracht, für einen geregelten Übergang der Verantwortung (Nachfolger) gesorgt und sich Zeit für die Endauswahl OutPlacement (Anbieter, Methodik, Coach) genommen hat.